Kinder haben Recht auf Bildung. Die Verwirklichung dieses Rechts ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit. Durch die Bildung sollen die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung kommen.
Im Mittelpunkt des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes stehen die Bildungsbedürfnisse, die Kinder bis zur Einschulung für ihre optimale Entwicklung haben. Daraus ergeben sich Erziehungsziele, die auch in der Ausführungsverordnung des Bayerischen Kinderbildungsgesetzes formuliert sind. Ihre Beachtung ist für alle Kindertageseinrichtungen verbindlich, die eine öffentliche Förderung erhalten.
Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan beschreibt umfassend und systematisch Bildungs- und Erziehungsprozesse für Kinder von Geburt an bis zur Einschulung und schafft dadurch einen klaren Bezugsrahmen für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen und für die Zusammenarbeit mit den Grundschulen. Er gibt dem pädagogischen Personal einen Orientierungsrahmen und Anregungen an die Hand, wendet sich gegen fachliche Beliebigkeit und tritt ein für Chancengerechtigkeit und Qualitätsstandards für alle Kinder.
Als Basiskompetenzen werden grundlegende Fertigkeiten und Persönlichkeitscharakteristika bezeichnet, die das Kind befähigen, mit anderen Kindern und Erwachsenen zu interagieren und sich mit den Gegebenheiten in seiner dinglichen Umwelt auseinander zu setzen. Sie sind Vorbedingungen für den Erfolg und die Zufriedenheit in Schule, Beruf, Familie und Gesellschaft. Im Folgenden sind diese Basiskompetenzen aufgestellt.
Personale Kompetenzen
Motivationale Kompetenzen
Kognitive Kompetenzen
Physische Kompetenzen
Soziale Kompetenzen
Entwicklung von Werten, Orientierungskompetenz
Fähigkeit, Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme
Fähigkeit, Bereitschaft zur Demokratischen Teilhabe
Lernmethodische Kompetenz
Kompetenter Umgang mit Veränderungen, Belastungen